Die Kurtaxe ist eine Form einer Tourismus- oder Fremdenverkehrsabgabe, sprich, sie wird in verschiedene Einrichtungen und Infrastrukturen, die unseren Gästen zugutekommen, investiert und dient unteranderem auch dem Erhalt der Umwelt.
Gäste (nicht wohnhaft und steuerpflichtig in Staldenried), die z. B. in Gspon übernachten sind kurtaxenpflichtig. Das heisst sie bezahlen die festgesetzte Kurtaxe der Destination pro Übernachtung und pro Person.
In Staldenried angemeldete und hier wohnhafte Personen sind nicht kurtaxenpflichtig, richtig.
Nein, von der Bezahlung der Kurtaxe befreit sind alle Personen, die bei einem von der Kurtaxe befreiten Angehörigen zu Besuch sind. Angehörige sind Personen, die zur grosselterlichen Parentel gehören und deren Ehegatten.
In diesem Beispiel sind somit keine Kurtaxen geschuldet, sofern alle in der gleichen Wohnung übernachten (Besuch).
Ja, die Kurtaxen sind für seine/ihre Kinder und deren Kinder geschuldet, da nicht alle in der gleichen Wohnung übernachten.
In diesem Fall sind alle Personen kurtaxenpflichtig.
Erwachsene: Fr. 2.50 pro Übernachtung und Person
Kinder (6-16 Jahre): Fr. 1.25 pro Übernachtung und Person
Kinder (unter 6 Jahren): bezahlen keine Kurtaxen
Der/Die Zweitwohnungsbesitzer/in hätte die Möglichkeit seine/ihre Übernachtungen über die Jahrespauschale abzurechnen. Eine Jahrespauschale gilt jeweils für eine Person.
Vorteile: man erhält eine personalisierte Jahresgästekarte und profitiert von vielen Vergünstigungen in der Region Oberwallis. In Gspon z. B. erhält man einen Gutschein im Wert von Fr. 25.00 für die Luftseilbahn Staldenried-Gspon.
Die Kurtaxen sind geschuldet. Der/Die Vermieter/in ist verpflichtet seinen/ihren Feriengästen die Kurtaxe in Rechnung zu stellen.
Zudem darf man in diesem Fall die Beherbergungstaxe nicht vergessen. Der/Die Vermieter/in der Ferienwohnung hat diese zu entrichten und kann sie nicht auf den Gast oder Mieter abwälzen.
Beherbergungstaxe
Erwachsene Fr. 0.50 pro Übernachtung und Person
Kinder (6-16 Jahre) Fr. 0.25 pro Übernachtung und Person
Kinder (unter 6 Jahren) bezahlen keine Beherbergungstaxen
Für Besucher/innen oder Angehörige, denen keine Miete verlangt wird, ist keine Beherbergungstaxe geschuldet. Aber dennoch sind die Besucher/innen oder Angehörige kurtaxenpflichtig, wenn diese nicht in der selben Wohnung übernachten, wie die von der Kurtaxe befreite Person.
Alle in Staldenried angemeldeten Personen, die bei einem von der Kurtaxe befreiten Angehörigen zu Besuch weilen, sind von der Kurtaxe befreit. Dies gilt für Übernachtungen in dessen Eigenheim (=Erstwohnung). Falls nicht wohnansässige Angehörige zum Zeitpunkt des Besuches in einer anderen Unterkunft (=Zweitwohnung) übernachten oder ihre Ferien dort verbringen, sind diese effektiv der Kurtaxenpflicht unterstellt. Alle Vermieter von Wohnungen oder Schlafstätten entrichten Gspon Tourismus eine Beherbergungstaxe, zusammen mit der Kurtaxe, welche dem Gast abverlangt wird.
Die Besitzer bzw. Vermieter von Unterkünften sind gesetzlich für das Einkassieren der Kurtaxe beim Gast verpflichtet und für die korrekte Abrechnung sowie die Weiterleitung der Taxen an Gspon Tourismus verantwortlich. Das gleiche gilt für die Beherbergungstaxe, welche vom Vermieter zu entrichten ist.
Der Verein Gspon Tourismus wird jeweils im Herbst die Abrechnungsformulare für die Kur- und Beherbergungstaxen an die Ferienwohnungsbesitzer verschicken. Alljene, die im Laufe des Jahres pflichtige Gäste oder Angehörige beherbergten, jedoch von Gspon Tourismus keine Unterlagen erhalten
haben melden Sie Ihre Adresse per Mail an buchhaltung@staldenried-gspon.ch.